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So was gibts nur in den USA !!!!!

- Administrator - Freitag, 19. Oktober 2007 -

An alle Raucher und Nichtraucher!
Das ist wohl die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts! Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:

In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.

Der Rechtsanwalt klagte… und gewann!

Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.

Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen “Feuerschäden” verloren hatte.

Jetzt kommt’s!

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet.
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt. Und jetzt soll noch einer sagen, dass die Amis keinen an der Klatsche haben!

Neulich vor Gericht…

- Administrator - Samstag, 2. Juni 2007 -

Eine Befragung vor Gericht:

Anwalt: “Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?”
Arzt: “Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.”
Anwalt: “Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?”
Arzt: “Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.”

(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört… aber…)

Anwalt: “Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Haben Sie den Blutdruck gemessen?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Haben Sie die Atmung geprüft?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Wie können Sie so sicher sein, Doktor?”
Arzt: “Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.”
Anwalt: “Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?”
Arzt: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.”

(…diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht.
Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt …

 
 


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